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   VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546   

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VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546 (https://dejure.org/2009,20672)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2009 - 21 BV 07.546 (https://dejure.org/2009,20672)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 21 BV 07.546 (https://dejure.org/2009,20672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Chefdirigent unterfällt nicht der Pflichtversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtlicher Charakter der Tätigkeit des Chefdirigenten und Künstlerischen Leiters der Berliner Philharmonie; Versicherungspflicht bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester; Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit zu einer abhängigen Beschäftigung

  • Judicialis

    Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester § 17 Abs. 1; ; Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Versicherungsrecht: Chefdirigent der Berliner Philharmoniker; Künstlerischer Leiter der Philharmonie; Pflichtversicherung; selbständige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
    Für die Abgrenzung von Bedeutung sind in erster Linie die tatsächlichen Verhältnisse, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, nicht die Bezeichnung, die die Parteien dem Rechtsverhältnis gegeben haben oder eine von ihnen gewünschte Rechtsfolge (vgl. BAG vom 19.1.2005 BAGE 93, 218/222).

    Das Versprechen, eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinn nicht weisungsabhängig (vgl. BAG vom 19.1.2000 BAGE 93, 218/222; vom 20.9.2000 EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, vom 22.4.1988 BAGE 88, 263).

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
    Aus der praktischen Handhabung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (vgl. BAG vom 30.11.1994 BAGE 78, 343/347).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R

    Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
    Bei der Abgrenzung, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, geht der Senat von den Grundsätzen aus, die das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung aufgestellt haben (vgl. u.a. BAG vom 9.10.2002 AP Nr. 114 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BSG vom 30.6.1999 NZS 2000, 147).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
    Das Versprechen, eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinn nicht weisungsabhängig (vgl. BAG vom 19.1.2000 BAGE 93, 218/222; vom 20.9.2000 EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, vom 22.4.1988 BAGE 88, 263).
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

    Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
    Diese Grundsätze gelten auch für Musiker (vgl. BAG vom 22.8.2001 AP Nr. 109 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
    Die Beschäftigung als Orchestermusiker ist demnach nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als freier Mitarbeiter möglich (vgl. BAG vom 14.2.1974 BAGE 25, 505/512; vom 18.5.2000 NZA 2000, 1343).
  • BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 847/98

    Dienstzeit - Musiker in Kulturorchestern

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
    Die Beschäftigung als Orchestermusiker ist demnach nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als freier Mitarbeiter möglich (vgl. BAG vom 14.2.1974 BAGE 25, 505/512; vom 18.5.2000 NZA 2000, 1343).
  • BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 290/76

    Abhängigkeit - Theaterintendant - Freilichtaufführung - Nebenberuf -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
    Dagegen kommt Äußerlichkeiten und formalen Merkmalen wie der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung des Vertragsverhältnisses nur untergeordnete Bedeutung zu (BAG vom 16.8.1977 AP Nr. 23 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • SG Konstanz, 25.11.2019 - S 4 R 2129/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

    Dies werde durch die Urteile des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs -VGH Bayern- vom 9. Juli 2009 (Aktenzeichen: 21 BV 07.546, 21 BV 07.335, 21 BV 07.405 sowie 21 BV 07.437) belegt, der in einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation auch eine selbstständige Tätigkeit festgestellt habe.

    Es sei nicht ersichtlich warum der vorliegende Fall, liege er doch mit denen in den Verfahren vor dem VGH Bayern (Urteil vom 9. Juli 2009, a.a.O.) und dem Sozialgericht -SG- Dresden (Aktenzeichen S 47 KR 789/12, Verfahren endete durch Anerkenntnis der Beklagten) sehr ähnlich, nicht kongruent zu diesen Verfahren seitens der Beklagten beurteilt werde.

    Dies führt auch nicht automatisch zur Annahme einer abhängigen Beschäftigung, da die beschriebene Vorgehensweise derjenigen entspricht, die mit selbstständigen Künstlerpersönlichkeiten getroffen wird, die aufgrund ihres Rufs die Qualität und Reputation des Orchesters verbessern sollen (derselben Ansicht: Bayrischer Verwaltungsgerichtshof -VGH-, Urteile vom 9. Juli 2009 - 21 BV 07.335 sowie 21 BV 07.546).

    Die reine Zusammenarbeit mit einem Orchester begründet mangels organisatorischer Eingliederung keine abhängige Beschäftigung (so im Ergebnis auch: Bayrischer VGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - 21 BV 07.546).

    Der Wille der Beteiligten kann aber weder die Beklagte noch die Gerichte für die nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 SGB IV vorzunehmende statusrechtliche Beurteilung bindend festlegen (so ganz ausdrücklich: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2016 - L 5 R 2554/15, Rn. 43; der gleichen Ansicht: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - L 5 R 130/04; anderer Ansicht: Bayrischer VGH, Urteile vom 9. Juli 2009 - 21 BV 07.546, Rn. 31/21 BV 07.335, Rn. 21/21 BV 07.405, Rn. 25 sowie 21 BV 07.437, Rn. 25, allerdings jeweils ohne nähere Begründung).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Chefdirigent und künstlerischer Leiter

    Dies werde durch die Urteile das Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Bayern vom 09.07.2009 (Aktenzeichen: 21 BV 07.546, 21 BV 07.335, 21 BV 07.405 sowie 21 BV 07.437) belegt, der in einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation auch eine selbstständige Tätigkeit festgestellt habe.

    Von den rund 60 gegebenen K3n in der S 2016/2017 habe der Kläger zu 2) insgesamt 21 K3 (also lediglich rund ein Drittel) für die Klägerin zu 1) D. Es sei nicht ersichtlich warum der vorliegende Fall, liege er doch mit denen in den Verfahren vor dem VGH Bayern (Urteil vom 09.07.2009, a.a.O.) und dem Sozialgericht Dresden (Aktenzeichen S 47 KR 789/12, Verfahren endete durch Anerkenntnis der Beklagten) sehr ähnlich, nicht kongruent zu diesen Verfahren beurteilt werde.

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - 9 V 9095/19

    Aussetzung der Vollziehung eines nicht mit einem Leistungsgebot versehenen

    Der 21. Senat des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs hat den früheren Chefdirigenten und Künstlerischen Leiter der AB... Sir AC... in seinem Urteil vom 9. Juli 2009  - 21 BV 07.546, VGHE By 62, 282 als selbständig Tätigen eingestuft.
  • VGH Bayern, 17.02.2014 - 21 ZB 13.2419

    Versorgungsrecht; Abfindung für Tanzgruppenmitglieder; Aufgabe des Bühnenberufs

    Bei der Abgrenzung, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von den Grundsätzen aus, die das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht aufgestellt haben (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2009 - 21 BV 07.546 - VGH n.F. 62, 282).
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